In der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung richten sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten nach den Antragsangaben, den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung der Ammerländer Versicherung VVaG, den allgemeinen Privathaftpflichtversicherungsbedingungen (AHB 2022) sowie den jeweils vereinbarten besonderen Bedingungen und Klauseln zur Haftpflichtversicherung (BBH Tarife Economic, Exclusiv und Excellent).
Geltendes Recht
Auf den Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Antragsaufnahme
Anträge dürfen nicht früher als ein Jahr vor Vertragsbeginn aufgenommen werden. Unterjährige Versicherungen werden grundsätzlich nicht gezeichnet.
Vertragsbeginn/-ablauf
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz ab beantragtem Versicherungsbeginn, frühestens jedoch einen Tag nach Antragstellung. Die Vertragsdauer darf höchstens drei Jahre betragen.
Prämienzahlung
Bei unterjähriger Zahlungsweise ist zu beachten, dass die Mindestrate von 20,- EURO nicht unterschritten wird. Es ist bei unterjähriger Zahlweise nur das Abbuchungsverfahren möglich.
Risiken, welche nicht gezeichnet werden
- Antragsteller mit 3 oder mehr Vorschäden in den letzten 5 Jahren
- Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (z. B. Insolvenz).
Direktionsanfrage
- Antragsteller mit 2 Vorschäden in den letzten fünf Jahren
- Verträge, die vom Versicherer gekündigt oder Anträge, die abgelehnt wurden.
Aufnahme der Anträge
Die unterschriebenen Anträge dienen zum Beweis des Rechtsverhältnisses zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Das Antragsformular ist daher sorgfältig in deutlicher Schrift auszufüllen. Striche oder sonstige Zeichen an Stelle der Worte sind unzulässig. Der Antrag darf nicht mehr geändert werden, nachdem er vom Versicherungsnehmer oder einem bevollmächtigten Makler (gilt auch für elektronische Antragstellung) unterschrieben worden ist.
Zielgruppen
Der ständige Wohnsitz muss sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Als Single versicherbar sind Einzelpersonenhaushalte ohne Kinder.
Als Single mit Kindern versicherbar sind Einzelpersonenhaushalte mit Kind/ern.
Als Familie versicherbar sind Zwei- und Mehrpersonenhaushalte, keine Wohngemeinschaften.
Als Paar versicherbar sind Zweipersonenhaushalte, bestehend aus dem Versicherungsnehmer sowie
- dem Ehegatten oder
- dem nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers oder
- die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende Person einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft (Lebensgefährte), sofern diese bei ihm behördlich gemeldet ist, keine eigene Privathaftpflichtversicherung besitzt und im Antrag mit Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum aufgeführt
Minderjährige und volljährige Kinder (im Familientarif) Grundsätzlich sind minderjährige Kinder in der Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert. Volljährige, unverheiratete Kinder sind bis zum Abschluss der Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung ohne Altersbegrenzung mitversichert (siehe Übersicht „Kinder in der elterlichen Haftpflichtversicherung“). In der Excellent-Deckung ist das volljährige, bei den Eltern lebende Kind grundsätzlich mitversichert.
Gebühren und Kosten
Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages oder aus anderen Gründen werden nicht erhoben. Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler sind nicht berechtigt, ihrerseits noch besondere Gebühren oder Kosten zu berechnen.
Beitragsanpassung
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsanpassung, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden zum Inhalt und Umfang des Versicherungsvertrages sind nicht verbindlich. Schriftliche Nebenabreden müssen dem Antrag beigefügt sein. Sie sind nur dann verbindlich, wenn der Versicherer sie schriftlich genehmigt hat oder sie in den Versicherungs-schein aufgenommen wurden.
Deckungszusagen
Wünscht der Antragsteller eine sofortige Zusage über den Beginn des Versicherungsschutzes, so ist eine vorläufige Deckungszusage bei der Direktion einzuholen.
Aktiv50plus-Nachlass:
Neukunden, die im Kalenderjahr des Versicherungsbeginns das 50. Lebensjahr vollenden, erhalten auf Wunsch folgende Nachlässe:
- Paar-Tarif (Economic Start, Exclusiv und Excellent) 15 %
- Familien-Tarif (Economic Start) 20 %
- Familien-Tarif (Exclusiv) 30 %
- Familien-Tarif (Excellent) 35 %
Die Nachlässe sind unabhängig von der gewählten Deckungssumme.
Deckungssummen
Leistungseinschlüsse in der Privathaftpflichtversicherung zum Economic Start-, Exclusiv- und Excellent-Schutz: