Für die Tierhalterhaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
1. Schäden an unbeweglichen Sachen
Eingeschlossen ist abweichend von Nr. 7.6 AHB 2012 die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind auch Schäden durch tierische Ausscheidungen.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann,
- Schäden infolge von Schimmelbildung.
Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 1.000.000,- EURO, begrenzt auf das Doppelte für alle Versicherungsfälle des Versicherungsjahres.
Für die Tierhalterhaftpflichtversicherung im Tarif Comfort-Schutz für Hunde gilt zusätzlich:
- Eingeschlossen ist abweichend von Nr. 7.6 AHB 2012 die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich da- raus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind auch Schäden durch tierische Ausscheidungen.
- Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasser- bereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann,
- Schäden infolge von Schimmelbildung.
- Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 1.000.000,- EURO, begrenzt auf das Doppelte für alle Versicherungsfälle des Versicherungsjahres.
2. Schäden an fremden beweglichen Sachen (Hotelinventar)
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigungoder Vernichtung von mobilen Einrichtungsgegenständen (Inventar) in Hotels.
Ausgeschlossen hiervon bleiben jedoch
- alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden
- Schäden an Sachen, die der versicherten Person für mehr als 3 Monate überlassen wurden
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung
- Ansprüche wegen Abhandenkommen
Die Höchstersatzleitung für derartige Schäden beträgt je Schadenereignis und Versicherungsjahr 10.000,- EURO. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schaden 200,- EURO selbst.
Für die Tierhalterhaftpflichtversicherung im Tarif Comfort-Schutz für Hunde gilt zusätzlich:
- Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung oder Vernichtung von mobilen Einrichtungsgegenständen (Inventar) in Hotels.
- Ausgeschlossen hiervon bleiben jedoch
- alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden
- Schäden an Sachen, die der versicherten Person für mehr als 3 Monate überlassen wurden
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung
- Ansprüche wegen Abhandenkommen
- Die Höchstersatzleitung für derartige Schäden beträgt je Schadenereignis und Versicherungsjahr 10.000,- EURO.
- Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schaden 200,- EURO selbst.