Für die Tierhalterhaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt für den Comfort Tarif:
Schäden an gemieteten / gepachteten Sachen (Mietsachschäden)
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten / gepachteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten / gepachteten Räumen in Gebäuden.
Die Versicherungssumme für Mietsachschäden beträgt je Versicherungsfall 5.000.000,-
EURO. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der Versicherungssumme.
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden;
c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
d) Schäden infolge von Schimmelbildung.
Schäden an sonstigen gemieteten, gepachteten oder geliehenen beweglichen Sachen (Hotelinventar)
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an fremden beweglichen Sachen, die
zu privaten Zwecken gemietet, geliehen oder gepachtet werden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Hierzu zählen insbesondere Sachen, wie z. B.:
a) Einrichtungsgegenstände in Ferienunterkünften (Ferienwohnung / -haus, Hotelzimmer, Pension, Schiffkabinen, Schlafwagenabteil sowie fest installierter Wohnwagen und Campingcontainer;
b) Hundeanhänger, Hundekutschen und Hundeschlitten.
Die Höchstentschädigung für derartige Schäden beträgt je Schadenereignis max. 50.000,- EURO.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden
a) durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
b) an Sachen, die der versicherten Person länger als 3 Monate überlassen wurden;
c) an Kraft-, Luft und Wasserfahrzeugen;
d) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe einer versicherten Person dienen;
e) Ansprüche wegen Abhandenkommen;
f) an Schmuck- und Wertsachen, auch Geld;
g) sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.