Für die Tierhalterhaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche infolge privaten Gebrauchs eigener oder fremder Hundeschlitten sowie gesetzliche Haftpflichtansprüche, die aus der privaten Teilnahme an Hundeschlittenrennen mit den eigenen Hunden entstehen, sofern hierdurch keine Einkünfte erzielt werden, sowie die Trainingsläufe hierzu. Schäden, die an den Schlitten selbst entstehen, sind ausgeschlossen.