Für die Tierhalterhaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen unangemessen hohen Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen.
Nicht versichert sind insbesondere Schäden,
- die Sie oder eine mitversicherte Person vorsätzlich herbeiführen (Vorsatz),
- die Sie oder eine mitversicherte Person selbst erleiden (Eigenschäden),
- die Sie oder eine mitversicherte Person Angehörigen zufügen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben (z. B. Ehepartner, Kinder),
- Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von
Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung
besteht.