In der E-Bike Versicherung der Ammerländer Versicherung gilt für Sicherungen / Verkehrsübliches Schloss:
- Das Fahrrad muss mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) abgeschlossen werden. Das anschließen an einen festen Gegenstand wird empfohlen, ist jedoch keine Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
- In einem ausschließlich selbstgenutzten abgeschlossenen Gebäude / Raum / Schuppen entfällt die Verschlussvorschrift.
Verkehrsüblich bedeutet in dem Zusammenhang 'auf übliche Art und Weise'. Sprich, das Schloss kann ein ganz normales Schloss (Bügelschloss, Kettenschloss o.ä.) aus dem Einzelhandel sein. Zahlenschlösser, Felgenschlösser und Flow Apps sind hiervon ausgeschlossen, sie gelten lediglich als ergänzende Sicherungen.