In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung ist versichert:
Fahrrad und Fahrradteile
- Diebstahl des Fahrrades
- Verlust des Fahrrades durch Raub / Einbruchdiebstahl
- Reparatur infolge von
-- Unfall (auch mit einem Transportmittel)
-- Vandalismus
-- Fall- oder Sturzschäden
-- Brand, Explosion, Blitzschlag - Grobe Fahrlässigkeit
Neuwertentschädigung, max. 10.000,- EURO
Fahrradzubehör und -gepäck
Anhänger, Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb, Fahrradschloss, Fahrradtasche, Fahrradwimpel, Helm, Hygieneartikel, Isomatte, Kartenhalter, Kartenmaterial, Kilometerzähler, Kindersitz, Kleidung, Kochgeschirr, Luftmatratze, Luftpumpe, Reflektor, Regenschutzplane, Sattelkissen, Schlafsack, Schleppstange, Spiegel, Steckschutzblech, Tachometer (keine Multifunktionsgeräte), Trinkflasche, Werkzeug / Flickzeug, Werkzeugtasche, Zelt
Schäden durch:
- Diebstahl, Raub, Vandalismus
- Unfall mit dem versicherten Fahrrad
- Unfall eines Transportmittels (gilt nicht für aufgegebenes Fahrradzubehör und -gepäck)
- Feuer
Die Entschädigungsleistung ist pro Versicherungsfall auf 1.000,- EURO und je versicherter Sache auf 300,- EURO begrenzt.
Fahrrad-Schutzbrief
- 24-Stunden-Service-Hotline
- Pannenhilfe direkt vor Ort
- Abschleppdienst, wenn eine schnelle Reparatur nicht möglich ist
- Weiter- bzw. Rückfahrt mit dem Taxi oder der Bahn
- Bergung
- Leih-/Mietfahrrad
- Fahrrad-Rücktransport
- Übernachtung im Notfall
- Werkstattvermittlung
Leistungsumfang (ohne Selbstbeteiligung)
-
Entschädigung bei Diebstahl
Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme. -
Entschädigung bei Vandalismus/ Beschädigung
Der Versicherer erstattet die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal die vereinbarte Versicherungssumme. -
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Wiederbeschaffung oder Reparatur (gleicher Art und Güte) nachgewiesen werden (Nachweis durch Original-Händlerkaufbeleg oder Reparaturrechnung).