In der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer gilt im Tarif Comfort folgendes für Dauer und Ende des Vertrags:
- Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
- Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien eine Kündigung zugegangen ist.
- Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Beendigung des Vertrags
Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer täglich gekündigt werden. Für den Versicherer gilt für die Kündigung eine Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres. Die Kündigung wird wirksam mit Ablauf des Tages, an dem sie zugegangen ist oder zu jedem späteren gewünschten Zeitpunkt.
- Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
- Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
- Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien eine Kündigung zugegangen ist.
- Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Beendigung des Vertrags
Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer täglich gekündigt werden. Für den Versicherer gilt für die Kündigung eine Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres. Die Kündigung wird wirksam mit Ablauf des Tages, an dem sie zugegangen ist oder zu jedem späteren gewünschten Zeitpunkt.
- Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
