In der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer gilt im Tarif Comfort folgendes für Tierarztkosten-Ausfalldeckung:
Wird der versicherte Hund durch einen fremden Hund verletzt und muss daraufhin von einem Tierarzt behandelt werden, erstatten wir die anfallenden Kosten der Behandlung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
- Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer nur dann leistungspflichtig, wenn der Halter des fremden Hundes nicht in Anspruch genommen werden kann, weil entweder
− der Halter zahlungsunfähig ist und auch über keinen Versicherungsschutz einer Hundehalterhaftpflichtversicherung verfügt und
− die Durchsetzung der Forderung gegen den Dritten gescheitert ist
oder
− der Halter unbekannt ist und nicht mit einem zumutbaren Aufwand ermittelt werden kann.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Wird der versicherte Hund durch einen fremden Hund verletzt und muss daraufhin von einem Tierarzt behandelt werden, erstatten wir die anfallenden Kosten der Behandlung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
- Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer nur dann leistungspflichtig, wenn der Halter des fremden Hundes nicht in Anspruch genommen werden kann, weil entweder
− der Halter zahlungsunfähig ist und auch über keinen Versicherungsschutz einer Hundehalterhaftpflichtversicherung verfügt und
− die Durchsetzung der Forderung gegen den Dritten gescheitert ist
oder
− der Halter unbekannt ist und nicht mit einem zumutbaren Aufwand ermittelt werden kann.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
