In der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer gilt im Tarif Comfort folgendes für Erweiterte Forderungsausfalldeckung (Opferschutz):
- Ergänzend zu A3-1.1 besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers aufgrund eines Personenschadens nicht durchgesetzt werden kann, weil das schädigende Tier und/oder dessen Halter nicht bekannt ist.
- Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer gemäß A1-2 versicherten Person nur dann leistungspflichtig, wenn
a) der Schädiger eine vorsätzliche Straftat begangen hat;
b) aufgrund dessen eine Strafanzeige vom Versicherungsnehmer oder der versicherten (verletzten) Person gestellt wurde;
c) das polizeiliche Ermittlungsverfahren eingestellt wurde und der schriftliche Einstellungsbescheid vorliegt;
d) der Versicherer Einblick in die polizeiliche Ermittlungsakte erhalten hat;
e) der Schädiger unbekannt bleibt.
- Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist auf 50.000,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
- Der Versicherer leistet keine Entschädigung für
a) psychische Folgeschäden,
b) Sachschäden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
- Ergänzend zu A3-1.1 besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers aufgrund eines Personenschadens nicht durchgesetzt werden kann, weil das schädigende Tier und/oder dessen Halter nicht bekannt ist.
- Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer gemäß A1-2 versicherten Person nur dann leistungspflichtig, wenn
a) der Schädiger eine vorsätzliche Straftat begangen hat;
b) aufgrund dessen eine Strafanzeige vom Versicherungsnehmer oder der versicherten (verletzten) Person gestellt wurde;
c) das polizeiliche Ermittlungsverfahren eingestellt wurde und der schriftliche Einstellungsbescheid vorliegt;
d) der Versicherer Einblick in die polizeiliche Ermittlungsakte erhalten hat;
e) der Schädiger unbekannt bleibt.
- Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist auf 50.000,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
- Der Versicherer leistet keine Entschädigung für
a) psychische Folgeschäden,
b) Sachschäden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
