In der Hundehalterhaftpflicht der Ammerländer gilt im Tarif Comfort folgendes für Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Verhältnis zwischen den Versicherten (Versicherungsnehmer und mitversicherten Personen):
- Versichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht
a) des fremden nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters in dieser Eigenschaft,
b) der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers gemäß A1-7.4 a),
c) aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häusliche Gemeinschaft lebenden Personen.
- Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9), wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
- Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.
- Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
- Versichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht
a) des fremden nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters in dieser Eigenschaft,
b) der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers gemäß A1-7.4 a),
c) aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häusliche Gemeinschaft lebenden Personen.
- Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9), wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
- Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.
- Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
